Fachveranstaltung 29.09.21-Roncalli Haus MD

„Partizipation und Beteiligung an der Erarbeitung von kommunalen Aktionsplänen zur Umsetzung der UN-BRK- gemäß Artikel 4 Abs. 3 und Artikel 33 Abs. 3-UN-Behindertenrechtskonvention“

Die Liga der politischen Interessen- und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt e.V. hatte mich als Abgeordnete der SPD-Landtagsfraktion für einen Impulsvortrag mit der Sicht aus der Landespolitik eingeladen.

Die Liga der Selbstvertretung bespielt eines der Hauptthemen der kommenden Jahre, das heißt eine wirkliche Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungen auf der Grundlage verschiedener Artikel der UN-BRK umzusetzen.

Gleich zu Beginn meiner Ausführungen habe ich die UN-Behindertenrechtskonvention als politische Richtschnur für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen eingeschätzt und deshalb muss sie weiterhin in allen Lebensbereichen konsequent umgesetzt werden. Insbesondere Selbstvertreterorganisationen wollen auf Augenhöhe beteiligt werden.

Um den Gestaltungsprozess zu beinhalten, setzen wir ganz besonders auf die Vorschläge der Selbstvertretungs- und Selbsthilfeorganisationen von Menschen mit Behinderungen. Landesbehindertenbeirat und Behindertenbeauftragte*r sind zentrale Ansprechpartner*innen und wichtige Interessenvertretungen, die die Erwartungen und Vorschläge von Menschen mit Behinderungen einbringen. (Auszug-SPD Wahlprogramm)

Ein Kommunaler Aktionsplan soll ein Konzept zur Umsetzung der Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahre 2009 sein. Im Fachausschuss zur Umsetzung der UN-BRK ist festgelegt worden: „…dass die Bundesregierung und alle Länder- und Kommunalregierungen übergreifende Aktionspläne aufstellen, die auf den Menschenrechten beruhen und von einem klaren Behinderungsbegriff ausgehen und in denen sie angemessene Maßnahmen zur Förderung, zum Schutz und zur Gewährleistung der Rechte festlegen, samt Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens.“ 1 (1 siehe: UN-Fachausschuss April 2015; Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands. Ziffer 8, Buchstabe b.)

Letztlich gelingt es aber nur unter der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen mit Erfolg, weil sie die Experten in eigener Sache sind und am besten wissen, was für sie gut und praktikabel ist, wenn es um die Umsetzung von selbstbestimmten Leben in einer inklusiven Gesellschaft geht.

Der jeweilige Aktionsplan muss mit geeigneten und auf die Situation im Landkreis zugeschnittenen Maßnahmen verbessert werden. Häufig scheitern die Beteiligungsprozesse der Zielgruppe von Menschen mit Behinderungen an bestehenden strukturellen Problemen, die Menschen mit Behinderungen tendenziell ausschließen, weil sie häufig nicht auf barrierefreie Räumlichkeiten zugreifen können, oder die Übernahme von Kosten für behinderungsspezifische Mehrbedarfe, wie zum Beispiel für Gebärdensprachdolmetscher*in oder Informationen in Leichter Sprache verwehrt bleiben.

Das könnte zu einer Scheinpartizipation führen und die aufgewendete Zeit und Mühe der Beteiligten als nutzlos erscheinen lassen.

Hier gilt es zukünftig, mehr finanzielle Ressourcen und Erweiterungen in den Förderrichtlinien der Kommunen anzustreben. Möglicherweise könnte man sich hierzu auch über einen Partizipationsfond auf Landesebene verständigen.